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BEG-Förderung Für Ihren Sonnenschutz

Seit dem 01.01.2021 fördert der Bund den Ersatz oder den erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Motorisierter, außenliegender Sonnenschutz erfüllt die Anforderungen an eine optimierte Tageslichtversorgung. Er ist verfahrbar und optimiert so den Strahlungseintrag auf die notwendigen Bedürfnisse. Als Bauherr, Eigentümer oder Mieter können Sie von der BEG-Förderung 2021 profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt leisten.

 

 

Was ist die BEG?

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 neu formiert. Die bisher bestehenden Förderprogramme über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zu einem einzigen modernisierten und optimierten Förderprogramm zusammengefasst.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  • BEG WG (Wohngebäude)
  • BEG NWG (Nichtwohngebäude)
  • BEG EM (Einzelmaßnahmen)

Die BEG ist ein entscheidender Schritt in Richtung Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor. Denn es sollen nicht nur die Anreize für energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie erneuerbare Energien deutlich verstärkt, sondern auch bestehende Hindernisse durch ein vereinfachtes Antragsverfahren beseitigt werden.

 

Was wird gefördert, wer fördert und ab wann ?

Im Rahmen des neuen Förderprogramms wird seit Jahresbeginn 2021 erstmals auch der Ersatz oder erstmalige Einbau vom außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerungen, gefördert.

Hierbei werden ausschließlich Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz in der thermischen Gebäudehülle eingeschlossen, die parallel zur Verglasungsfläche installiert werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind demnach Sonnenschutzvorrichtungen wie Vordächer, Markisen allgemein, freistehende Lamellen.

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Teilprogramm BEG EM) beträgt der Fördersatz 15% für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für außenliegenden Sonnenschutz liegt bei 2.000 Euro (brutto). Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ist für jedes der oben genannten drei Teilprogramme individuell festgelegt. Im BEG EM (Einzelmaßnahmen) beträgt dies für Wohngebäude jährlich 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Erforderliche Nachweise:

  • Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten Ihrer Wahl. Einen passenden Experten finden Sie hier
  • Herstellernachweis zu dem Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgungʺ
  • Nachweis der Einhaltung der Vorgaben der DIN 4108-2 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz
  • Vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen
    Investitionsmaßnahmen und -kosten

 

Ablauf der Beantragung

Die Antragstellung ist durch die BEG stark vereinfacht worden und kann online über das BAFA abgewickelt werden.
Die wichtigsten Schritte zur Beantragung Ihrer Förderung haben wir folgend für Sie zusammengefasst.

Neue BEG Förderung 2021 für außenliegenden Sonnenschutz

Energieeffizienz-Experten kontaktieren

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, also auch Maßnahmen zum Sonnenschutz, muss zwingend ein Energieberater hinzugezogen werden. Ihren passenden Energieeffizienz-Experten finden Sie hier.

Neue BEG Föderung 2021 für außenliegenden Sonnenschutz

Erstellung "technische Projektbeschreibung"

Vor Beginn der Maßnahme erstellt der Energieeffizienz-Experte eine sogenannte "technische Projektbeschreibung" (TPB) in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird. Die Einreichung der TPB erfolgt beim BAFA über ein elektronisches Formular. Nach der Einreichung erhält Ihr Energieberater eine TPD-ID, die Sie für die eigentliche Antragstellung benötigen.

Neue BEG Förderung 2021 für außenliegenden Sonnenschutz

Antragstellung online

Den Antrag zur BEG Förderung für Einzelmaßnahmen stellt der Bauherr beim BAFA/KfW selbst. Neben der TPB-ID benötigen Sie für die Einreichung außerdem die Herstellererklärung zum Produktmerkmal "optimierte Tageslichtversorgung". Die Antragstellung erfolgt ebenfalls online über das bereitgestellte Formular.

Neue BEG Förderung 2021 für außenliegenden Sonnenschutz

Start des Bauprojekts / Auszahlung der Förderung

Mit dem Erhalt des positiven Zuwendungsbescheids des BAFA/KfW können Sie einen Fachhändler für die Umsetzung beauftragen.
Ihr Energieberater bestätigt beim BAFA/KfW anhand der vorhabensbezogenen Rechnungen und des Überweisungsbelegs die fachgerechte Realisierung des Projektes und Sie erhalten Ihre staatliche Sonnenschutz-Förderung.

 

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