BEG-Förderung
für Ihren Sonnenschutz

Seit dem 01.01.2021 fördert der Bund den Ersatz oder den erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Motorisierter, außenliegender Sonnenschutz erfüllt die Anforderungen an eine optimierte Tageslichtversorgung. 

Er ist verfahrbar und optimiert so den Strahlungseintrag auf die notwendigen Bedürfnisse. Als Bauherr, Eigentümer oder Mieter können Sie von der BEG-Förderung 2021 profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt leisten.

Was ist die BEG?


Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 neu formiert. Die bisher bestehenden Förderprogramme über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zu einem einzigen modernisierten und optimierten Förderprogramm zusammengefasst.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  • BEG WG (Wohngebäude)
  • BEG NWG (Nichtwohngebäude)
  • BEG EM (Einzelmaßnahmen)

Die BEG ist ein entscheidender Schritt in Richtung Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor. Denn es sollen nicht nur die Anreize für energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie erneuerbare Energien deutlich verstärkt, sondern auch bestehende Hindernisse durch ein vereinfachtes Antragsverfahren beseitigt werden.

Was wird gefördert, wer fördert und ab wann ?


Im Rahmen des neuen Förderprogramms wird seit Jahresbeginn 2021 erstmals auch der Ersatz oder erstmalige Einbau vom außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerungen, gefördert.

Hierbei werden ausschließlich Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz in der thermischen Gebäudehülle eingeschlossen, die parallel zur Verglasungsfläche installiert werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind demnach Sonnenschutzvorrichtungen wie Vordächer, Markisen allgemein, freistehende Lamellen.

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Teilprogramm BEG EM) beträgt der Fördersatz 15% für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für außenliegenden Sonnenschutz liegt bei 2.000 Euro (brutto). Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ist für jedes der oben genannten drei Teilprogramme individuell festgelegt. Im BEG EM (Einzelmaßnahmen) beträgt dies für Wohngebäude jährlich 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Erforderliche Nachweise:

  • Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten Ihrer Wahl. Einen passenden Experten finden Sie hier
  • Herstellernachweis zu dem Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgungʺ
  • Nachweis der Einhaltung der Vorgaben der DIN 4108-2 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz
  • Vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen
    Investitionsmaßnahmen und -kosten